Periodentreue

 


Wertpapierberichte werden in bestimmten Zeitabständen erstellt, etwa monatlich oder quartalsweise. Leider ist es nie ganz zu vermeiden, daß nach dem Versand dieser Berichte nachträglich etwas verändert oder korrigiert werden muss. Ursache für nachträgliche Änderungen können beispielsweise Fehler sein, die nachträglich durch Storno und Neubuchung behoben werden, oder späte Buchung von Fondsthesaurierungen, die wegen der verzögerten Veröffentlichung der Thesaurierungsdetails erst lange nach dem Thesaurierungsdatum korrekt verbucht werden können. Auch die späte Kursfeststellung für illiquide Vermögensanlagen (Hedgefonds, Immobilien) können den Portfoliowert nachträglich ändern. In allen Fällen dieser Art werden Daten eines Zeitraumes verändert, der dem Kunden schon berichtet wurde. Wenn das passiert, muss man eine grundsätzliche Entscheidung treffen: Entweder, der betroffene Bericht wird korrigiert und neu an den Kunden versendet, oder man behandelt die versendeten Berichte als "in Stein gemeißelt" und nimmt alle Änderungen im nächsten Bericht mit auf. Letztere Variante, nenn wir "periodentreu", weil alle Zahlen der einmal abgeschlossene Periode unverändert bleiben.