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Wertpapierberichte werden in bestimmten Zeitabständen erstellt, etwa
monatlich oder quartalsweise. Leider ist es nie ganz zu vermeiden, daß
nach dem Versand dieser Berichte nachträglich etwas verändert
oder korrigiert werden muss. Ursache für nachträgliche Änderungen
können beispielsweise Fehler sein, die nachträglich durch Storno
und Neubuchung behoben werden, oder späte Buchung von Fondsthesaurierungen,
die wegen der verzögerten Veröffentlichung der Thesaurierungsdetails
erst lange nach dem Thesaurierungsdatum korrekt verbucht werden können.
Auch die späte Kursfeststellung für illiquide Vermögensanlagen
(Hedgefonds, Immobilien) können den Portfoliowert nachträglich
ändern. In allen Fällen dieser Art werden Daten eines Zeitraumes
verändert, der dem Kunden schon berichtet wurde. Wenn das passiert,
muss man eine grundsätzliche Entscheidung treffen: Entweder,
der betroffene Bericht wird korrigiert und neu an den Kunden versendet,
oder man behandelt die versendeten Berichte als "in Stein
gemeißelt" und nimmt alle Änderungen im nächsten
Bericht mit auf. Letztere Variante, nenn wir "periodentreu",
weil alle Zahlen der einmal abgeschlossene Periode unverändert bleiben.
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